Wichtige Covid19-Infos

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Für Ihren sicheren Urlaub

Gerade in diesen Zeiten liegen uns die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste und der Mitarbeiter sehr am Herzen.

Wir treffen alle Maßnahmen, die nötig sind um Ihnen, liebe Gäste, einen sicheren Urlaub bereiten zu können. Und wir bitten Sie, sich ebenfalls umsichtig zu verhalten. Unsere Maßnahmen werden laufend den gegebenen Vorgaben angepasst.

Aktuelle Einreisebestimmungen

Seit dem 1. April gilt in Italien wieder die 3-G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) für die Nutzung von Hotels, Skigebieten, Bars und Restaurants. Somit können auch wieder Ungeimpfte einige entspannte Skitage bei uns im Hotel Zebru verbringen.

Für Geimpfte und Genesene:
  • Nachweispflicht: Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff, der nicht älter als 9 Monate sein darf, oder der Nachweis, in den letzten 6 Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein.
  • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen.
    Das entsprechende Formular finden Sie >>>hier<<<
    Sollte es beim Ausfüllen des Formulars zu Problemen kommen, können Sie an dessen Stelle auch eine Eigenerklärung ausfüllen. Diese finden Sie >>>hier<<<.
Für ungeimpfte Minderjährige:
  • Minderjährige bis 17 Jahren (nicht vollendete 18 Jahre), die mit einem Elternteil reisen, das aufgrund einer Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung von der Isolationspflicht befreit ist, sind ebenfalls von der Isolation befreit.
  • Kinder über 6 Jahren müssen für die Einreise in jedem Fall den Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen.
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Für ungeimpfte Erwachsene:
  • Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen. Es wird derzeit geprüft, ob in diesem Fall zudem eine Meldung an den Sanitätsbetrieb notwendig ist.
Für die Rückreise nach Deutschland:
  • Italien wird von der deutschen Bundesregierung nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft.
    Somit entfällt für Einreisende von Italien nach Deutschland die Pflicht, sich vor der Rückreise nach Deutschland über das Einreiseportal anzumelden. Zudem müssen sich nicht geimpfte Personen nicht mehr für mindestens 5 Tage in Quarantäne begeben. Lediglich die Nachweispflicht bleibt weiterhin aufrecht. Das bedeutet, dass Personen ab 6 Jahren bei der Einreise nach Deutschland über einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis verfügen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
    Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Nachweispflicht. Sie müssen also bei der Einreise nach Deutschland nicht über einen Nachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden.
Für die Rückreise in die Schweiz:
  • Die Region Trentino-Südtirol gilt im Sinne der Schweizer Einreiseverordnung als Grenzregion. Dies bedeutet, dass Schweizer Gäste, welche nach Südtirol in den Urlaub fahren, bei der Rückreise von der Melde- und Testpflicht befreit sind, unabhängig davon, ob sie bereits geimpft sind oder nicht.

Allgemein

  • Wir stellen Ihnen kostenlos FFP2-Masken für Ihren Aufenthalt zur Verfügung.
  • Unsere Mitarbeiter sind geimpft und halten sich an die geltenden Bestimmungen.
  • Halten Sie wenn möglich 1 Meter Abstand von anderen Hotelgästen.
  • Es ist verpflichtend, in allen geschlossenen Gemeinschaftsräumen (Restaurant, Hotelhalle,…) einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Waschen und desinfizieren Sie sich oft die Hände (automatische Desinfektionsspender stehen an allen wichtigen Orten zur Verfügung).
  • Beachten Sie die Nies- und Hustenetikette.
  • Bleiben Sie zuhause, wenn Sie Symptome einer Atemwegserkrankung, oder Fieber haben.
  • Bitte kommen Sie nicht zu uns, wenn Sie an Covid19 erkrankt sind, oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid19-Fällen hatten.
  • Nur einzeln bzw. pro Zimmer den Fahrstuhl benützen.
  • Alle öffentlichen Bereiche werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
  • Räume werden immer wieder gelüftet um einen Frischluftaustausch zu gewähren.

Check in und Check out

  • Bei An-und Abreise sollte immer nur eine Person an der Rezeption stehen, nicht die ganze Familie. Wir möchten Gruppenansammlungen vermeiden.
  • Alles auf einem Blick: auf dem Suitepad in Ihrem Zimmer finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Urlaub im Hotel Zebru.
  • Plexiglasscheiben als Spuckschutz haben wir an der Rezeption und der Bar installiert.

Restaurant

  • Wir halten die Mindestabstände im Restaurant ein, unsere Mitarbeiter tragen alle eine FFP2-Maske!
  • am Buffet bitten wir Sie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vorher die Hände zu desinfizieren.
  • Bitte tragen Sie Mund-Nasen-Schutz auf den Weg zum Tisch und zurück. Am Tisch kann er abgenommen werden.

Zimmer

  • Die Zimmer werden bei Abreise gründlich gereinigt und desinfiziert.
  • Unsere Zimmermädchen sind festen Zimmerbereichen zugeteilt und arbeiten in Einweghandschuhen, welche einmalig pro Zimmer benutzt werden. Das gleiche gilt für Putzlappen. Saubere und schmutzige Wäsche wird konsequent voneinander getrennt gelagert.